Bundesanzeiger – Offenlegung

Bundesanzeiger – Offenlegung

Tja, wenn man es vergessen hat – trudelt er dann irgendwann mal ein – der gelbe Umschlag vom Bundesamt für Justiz (BfJ). Der Einschreiber wird förmlich zugestellt und persönlich überreicht vom freundlichen Postboten, der den Brief verständnisvoll und mit einem mildem Lächeln übergibt. Man denkt, man steht jetzt mit einem Bein schon im Gefängnis. Kurz: der Einschreiber enthält ein Ordnungsgeld über EUR 100,00 plus Auslagen.

Um was es geht: um eine versäumte Jahresmeldung (genauer „Offenlegung der Bilanz“) im sogenannten „Transparenzregister“ des Bundesanzeiger. Als Kapitalgesellschaft – zu dem die UG (haftungsbeschränkt) gehört – unterliegt man einer jährlichen Pflicht zur Offenlegung der Rechnungsunterlagen für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Und zwar im besagten Transparenzregister.

Das Register ist zweifelsohne eine gute Sache und macht das, was der Namen besagt: es legt alles offen und gibt Auskunft über das bestimmte Unternehmen. So lassen sich die Guten von den Bösen unterscheiden.

Die Meldung, also Offenlegung der Geschäftsdaten in Form der Bilanz kostet ja eigentlich nur EUR 23,00. Also für zwei Jahre EUR 46,00. Sollte man meinen.

Ich muss aber gerade ca. EUR 220,00 für die zwei Jahre blechen. Das ist üppig!


Wie ist das möglich?

Nun, wenn man die 12 Monats-Frist versäumt gibt’s vom BfJ besagten Holzhammer in Form des Ordnungsgelds von EUR 100,00 plus Auslagen EUR 3,50. Das Ordnungsgeldverfahren wird allerdings eingestellt, wenn innerhalb von drei Wochen bezahlt wird.

Aber das ist nicht das Ende – jetzt beginnt erst der Spaß!

Nachdem ich mit dem Finanzamt geklärt habe – wie alles im Wesentlichen funktioniert – habe ich die Meldungen brav getätigt. Ich rechne mit mindestens 2 x 23,00 Euro in der Rechnung. Weiß aber, dass ich auf alles gefasst sein muss.

Meine Ahnung hat sich bestätigt: jetzt trudeln mehrteilige Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag ein. Nicht eine einzelne über beide Posten. Los geht’s mit der ersten Rechnung… dem Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Es werden gleich drei Jahre abgerechnet: 2019, 2020 und 2021. Kosten 22,19 Euro. Zahlbar in drei Wochen.

Tage später trudelt, wie erwartet, die eigentliche Rechnung ein. Aber nicht für beide Meldungen, also die Jahre 2019 + 2020. Sondern eine Einzelaufstellung: Rechnung über den Jahresabschluss 2019. Aber es sind mehr als EUR 23,00. Es kommen noch hinzu die Grafikpauschale für das Firmenlogo (EUR 15,00) plus die Jahresgebühr für das Unternehmensregister 2019 (EUR 3,00). In Summe mit Mehrwertsteuer EUR 48,79 und zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Ein Fuffi.

Natürlich werde ich sehr bald schon eine neue, fast identische Rechnung für die Meldung des Jahres 2020 im Briefkasten vorfinden. Also noch einmal EUR 48,79 und zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Ein weiterer Fuffi.

( Edit: Nachtrag 08.11.2021 – Die zweite Rechnung trudelt, wie erwartet, ein. Betrag: EUR 48,79. )

Die beiden Meldungen im Transparenzregister für die Jahre 2019 und 2020 werden mich dann in Summe ca. 225,00 Euro gekostet haben. Okay, die 100 Euro Bestrafung für die Fristversäumnis hätte ich mir sparen können. Dann kostet mich aber die verflixte Meldung trotzdem noch so viel Geld.


Wozu überhaupt das Ganze mit Offenlegung im Melderegister?

Die Kapitalgesellschaft – zu dem die UG (haftungsbeschränkt) eben auch gehört – unterliegt blöderweise der jährlichen Pflicht zur Offenlegung im Bundesanzeiger. Betreiber ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH – eine Tochter der DuMont Mediengruppe in Köln.

Das lukrative Geschäft mit dem Bundesanzeiger (dem keiner Entrinnen kann) ist eine beneidenswerte Nische: bis auf wenige Ausnahmen sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Rechnungsunterlagen diesem einen Verlag zu übermitteln. Wenn nicht, gibt’s den gelben Liebesumschlag vom BfJ.

Mit der Offenlegungspflicht will der Gesetzgeber der Öffentlichkeit – also jedem -die Gelegenheit geben, sich über die Finanzen des bestimmten Unternehmens genau zu informieren. Es schafft also Klarheit darüber, wie der Laden läuft. Genauer gesagt, wie der Laden in den letzten Meldejahren gelaufen ist.

Allerdings läuft es für die meisten Unternehmensgründer bzw. Kleinunternehmer in den ersten Jahren ziemlich schlecht (Ausnahmen bestätigen die Regel) und es wäre unfair, sie mit bereits etablierten erfolgreichen Unternehmen gleichzustellen, die schon länger am Markt sind. Als Unternehmer muss man tausende Auflagen erfüllen. Und alle Formalien fristgerecht zu erledigen ist oft nicht einfach. Einiges wird da leicht unterschätzt oder schlicht übersehen oder vergessen.

Nun, die Corona-Maßnahmen haben auch mir in die Suppe gespuckt. Alle meine Pläne für 2020 und 2021 musste ich über den Haufen werfen. Ich wollte investieren, Bücher drucken lassen und dem Handel ausliefern. Aber… ach, was rede ich: fragen Sie die Herren Spahn und Wieler!

Bei derart schlechten Bedingungen – wenn wenig bis nichts läuft und die Aussichten nicht gerade besser werden – kann der Unternehmergeist schon erheblich an Fahrt verlieren. Vor allem, wenn sich dunkle Wolken am Horizont abzeichnen, und es danach aussieht, dass alles bisher Dagewesene in Frage gestellt wird. Lohnt es sich überhaupt noch weiterzumachen?

Zurück zum  Bundesanzeiger. Die Meldungen müssen gemacht werden – da gibt es kein Entrinnen. Allerdings kann man es besser machen als ich und sich einen Haufen Geld sparen. Sicher helfen dem einen oder anderen meine Erfahrungen (und meine Missgeschicke).

Wie macht denn nun die blöde Meldung?

Der Bundesanzeiger Verlag akzeptiert Papierausdrucke per Briefpost aber auch alle möglichen digitalen Dokumente via E-Mail.

Der einfachste Weg ist die Online-Meldung über das Webformular auf der Publikations-Plattform des Bundesanzeigers (https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet)

Hier kann man auswählen, ob die eingereichte Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlicht oder nur hinterlegt werden sollen.

Wott? Welches ist das richtige?

Veröffentlichen müssen alle, die mehr als 350.000 Euro Gewinn in der Bilanzsumme aufweisen und mehr als 700.000 Euro an Umsatz hatten.

Aber… das bedeutet auch, dass mehr Schreibkram gemacht werden muss. Es müssen Anlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die… – kurz: es ist kompliziert! Man kommt um einen Steuerberater eigentlich nicht herum und nur Hardcore-Zahlenfetischisten und versierte Zahlenakrobaten trauen sich das zu. Aber bei den Zahlen fällt das dann auch nicht weiter ins Gewicht einen Steuerberater dafür zu bezahlen. Man spart sich Kopfschmerzen und… viel Zeit.

Hinterlegen dürfen die Anfänger, Gründer in der Anfangsphase mit überschaubarem Geschäftsvolumen. Also Hungerhaken, wie mich. Diese Gruppe von Unternehmen wird liebevoll als „Kleinstkapitalgesellschaften“  bezeichnet (…jaja: „Kleinkapitalisten“). Zum erlauchten Kreis der Liliputanerfirmen gehören Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • weniger als 10 Angestellte
  • Bilanz ist kleiner als 350.000 Euro
  • Jahresumsatz ist kleiner als 700.000 EUR

Die positive Seite an der Sache ist: man bekommt ein paar Erleichterungen (weil man eh nicht so richtig für voll genommen wird). Das heißt im Klartext, das Finanzamt und die ganzen Piranha-institutionen, die einen ständig ums Geld bringen wollen – behandeln einen etwas gnädiger.

Was passiert denn nun als nächstes?

Wählt man das Formular „Hinterlegen“, kommt man letztlich der Verpflichtung nach – die Meldung ins Transparenzregister einzureichen – braucht aber nicht so viel Material und Zahlen einzureichen. Das hat zur Folge, dass die Daten damit zwar buchstäblich hinterlegt werden – aber eben nicht veröffentlicht. Erst auf ausdrücklichem Wunsch rückt der Verlag die Daten heraus.

Wie geht das vor sich?

Nachdem man bestätigt, dass man sich für die Angabe über das vorliegende Webformular – korrekt: XML Anlieferung – entschieden hat –geht es weiter mit kurzen Formularseiten. Eingetragen und bestätigt werden müssen auf den folgenden Feldern dann nur relativ einfache Angaben. Etwa die Unternehmensart, ob es sich um ein Kleinstunternehmen handelt, das Geschäftsjahr, den Anfang und Beginn, die wesentlichen Summen aus der Bilanz, wie Kapitaleinlage, Einnahmen/Ausgaben, Bilanzsumme usw.

Wenn man die Bilanz mit einer Bilanz-Software wie TAXPOOL-Bilanz usw. selber macht, hat man ja da die Daten (wie die GuV) zur Hand. Das war es dann auch schon. Am Ende bekommt man die Bestätigung, dass der Prozess der Hinterlegung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Bestätigung bekommt man natürlich noch einmal per E-Mail. Und irgendwann torkeln die Rechnungen nacheinander ein. Wie gesagt, es gibt erst die Rechnung für die Jahresgebühr, dass man das Transparenzregister benutzt und dann die Rechnung für die Anlieferung.

Tipp: man kann sich 103,50 Euronen für das Ordnungsgeld sparen indem man die Frist einhält und 15,- indem man die Grafik – also das Firmenlogo – weglässt. Eh unnötiger Schnickschnack für ein Register.

So, ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. 😉

Im nächsten Artikel schildere ich, wie ich es ohne Steuerberater geschafft habe – die Körperschaftssteuererklärung abzugeben und damit 700 Euro für die Anfertigung der Bilanz gespart habe.

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